Schon ab 1.9.2022 gilt neue Verordnung Energiesicherung – auch die Wirtschaftsbetriebe sind davon betroffen

Baunatal | Wirtschaft Am 24.8.2022 hat das Bundeskabinett mit Wirkung zum 1.9.2022 zwei Verordnungen zur Energiesicherung beschlossen, die fast jedes Wirtschaftsunternehmen in Baunatal betrifft. Außenreklameschilder dürfen nur noch zwischen 16-22 Uhr leuchten, u.a. 19 Grad Heiztemperatur im Arbeitsraum… Von daher den dringenden Hinweis an die Wirtschaftsunternehmen in Baunatal, egal ob Einzelhändler, Gastronome, Handwerker oder Industriebetreib sich mit den beiden Verordnungen außeinanderzusetzen!
1. Kurzfristenergiesicherungsverordnung HIER KLICKEN FÜR ORIGINALTEXT
2. Mittelfristenergiesicherungsverordnung HIER KLICKEN FÜR ORIGINALTEXT

Unter anderem wird geregelt:

Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel
In beheizten Geschäftsräumen des Einzelhandels ist das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen, bei deren Öffnung ein Verlust von Heizwärme auftritt, untersagt, sofern das Offenhalten nicht für die Funktion des Ein- oder Ausganges als Fluchtweg erforderlich ist.

Nutzungseinschränkung beleuchteter Werbeanlagen
Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt. Dies gilt nicht, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann. Ausgenommen sind daher regelmäßig beleuchtete Werbeträger an Fahrgastunterständen (oder Wartehallen), Haltepunkten und Bahnunterführungen, die aus Gründen der Betriebssicherheit und öffentlichen Ordnung wie Straßenbeleuchtung zu behandeln sind.

19 Grad an Arbeitsstätten in öffentlichen Nichtwohngebäuden
Um der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Gassparen Rechnung zu tragen, darf in öffentlichen Nichtwohngebäuden eine Lufttemperaturhöchstgrenze von vorübergehend 19 Grad in Büros nicht überschritten werden. Die bisher empfohlene Mindesttemperatur liegt für Büros bei 20 Grad. Eine entsprechende Herabsetzung der Lufttemperatur gilt auch für andere Arbeitsräume in öffentlichen Nichtwohngebäuden in Abhängigkeit des Grades körperlichen Anstrengung, die mit der Tätigkeit in diesen Räumen verbunden ist. Ausgenommen sind auch hier z.B. medizinische Einrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Pflegeeinrichtungen, Schulen oder Kindertagesstätten.

Pressetext & Fotos (V.i.S.d.P.)
Stadtmarketing Baunatal GmbH
Geschäftsführer Dirk Wuschko
Friedrich-Ebert-Allee 8a | 34225 Baunatal
www.stadtmarketing-baunatal.de

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