Schnee räumen, wer, wann und mit was abstreuen?
Baunatal | Stadtverwaltung Der Winterdienst für Grundstückseigentümer ist verpflichtend. Zwischen 7 und 20 Uhr muss Schnee und entstandene Glätte sofort beseitigt werden.
Im Winter müssen Eigentümer dafür sorgen, dass die Benutzung des Gehweges am Grundstück für Passanten nicht zur Schlitterpartie wird. Denn Grundstückseigentümer nach der Straßenreinigungssatzung auch für den Winterdienst bestimmte Verpflichtungen, die im eigenen und im Interesse der Mitbürger gewissenhaft erfüllt werden sollten.
Gehweg muss von Schnee und Eis befreit werden
Grundsätzlich ist jeder für den an seinem Grundstück vorhandenen Gehweg verantwortlich. Sind keine Gehwege vorhanden, muss ein Stück der Straße gereinigt werden, die von den Fußgängern genutzt werden kann.
Schnee und entstandene Glätte müssen in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr sofort beseitigt werden, wenn es aufgehört hat zu schneien bzw. zu regnen (überfrierende Glätte).
Streuen mit Granulat oder sonstigem abstumpfenden Material
Grundsätzlich muss zum Streuen Granulat oder sonstiges abstumpfendes Material verwendet werden. Eine Ausnahme stellen besonders gefährliche Stellen wie Gefällstrecken, Bushaltestellen, Treppen, Unterführungen, Brücken oder Stellen mit langanhaltender Eisbildung dar, hier darf Streusalz verwendet werden.
Hat eine Straße nur einen einseitigen Gehweg, müssen die Eigentümer beider Seiten im jährlichen Wechsel reinigen. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer – wie es in diesem Jahr der Fall ist – die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.
Schnee und Eis bitte nicht auf die Straße werfen und so lagern, dass der Auto- und auch Fußgängerverkehr nicht beeinträchtigt wird.
Wenn es taut, müssen die Rückstände von Streumitteln beseitigt werden.
Weitere Informationen zur Straßenreinigung bzw. zum Winterdienst unter: Tel. 05 61/4992-382 oder 4992-379.
Text & Foto (V.i.S.d.P)
Stadt Baunatal vertreten durch den Magistrat
Marktplatz 14, 34225 Baunatal
Telefon: 05 61 / 49 92 -0
https://www.baunatal.de
Foto: Wolfgang Leitner
Dieser Baunatal Blog ist ein Service des Stadtmarketing Baunatal mit Nachrichten aus Baunatal, dem Landkreis Kassel und der Region Nordhessen. Die Autoren der jeweiligen Artikel und Fotos sind am Ende des Textes unter V.i.S.d.P. (Verantwortlich im Sinne des Presserechts) ausgewiesen. Nur wenn dort die Stadtmarketing Baunatal GmbH steht, sind wir der richtige Ansprechpartner.
Bitte wenden Sie sich mit Anregungen & Kritik an die enstprechenden Autoren der Nachrichten.
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