Stadt Baunatal erlaubt Wärmestrahler und Zelte für Gastronomie

Baunatal | Gastronomie Die Stadt Baunatal möchte den Gastronomiebetrieben, wo es möglich ist, die Erweiterung der Außenflächen für die kalte Jahreszeit ermöglichen und wird auch die Benutzung von Wärmestrahlern dulden.

„Auch in der kälteren Jahreszeit muss es Möglichkeiten für die Gastronomie in den Kommunen im Landkreis Kassel geben, den Außenbereich zu nutzen”, unterstreicht Landrat Uwe Schmidt in einer Pressemitteilung des Landkreises. Gemeinsam mit Vizelandrat Andreas Siebert entwickelte er daher ein vom Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen erarbeitetes Maßnahmenpaket, das praktikable Vorschläge im Interesse so-wohl der Bürger als auch der Gastronomen beinhalte, sind sich Schmidt und Siebert einig.

Zu diesen Maßnahmen gehört die Beibehaltung der großzügigen Handhabung von Außengastronomieflächen durch die kommunalen Ordnungsämter und eine möglichst unbürokratische Genehmigung von baugenehmigungsfreien Seitenwänden und Windfängen bis Ende März 2021. Außerdem spricht sich die DEHOGA gegen Verbote von Heizpilzen und für das Ausschöpfen von Sperrzeitregelungen aus und empfiehlt Decken und Kissen.

„Der Einsatz von Heizpilzen ist aus Umweltgesichtspunkten umstritten. Wir schließen uns der Position des Präsidenten des Umweltbundesamtes an, das Heizpilze in der Gastronomie für einen Übergangszeitraum während der Dauer der coronabedingten Hygienevorgaben für vertretbar hält“, so Schmidt und Siebert weiter.

Der Landkreis selbst sei nicht Genehmigungsbehörde für die Außengastronomie. „Wir appellieren an die kreisangehörigen Kommunen, die aktuelle Situation der örtlichen Gastronomie in den Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Wenn wegen der Corona-Pandemie Gastronomiebetriebe im ländlichen Raum schließen müssen, würde dies eine dauerhafte Belastung der Attraktivität der Städte und Gemeinden bedeuten“, so der Landrat.


Stadt Baunatal unterstützt Gastronomie

Die Stadt Baunatal schließt sich dem Standpunkt des Landrates Uwe Schmidt und seines Stellvertreters Andreas Siebert an.

„Auch wir sind uns sehr darüber bewusst, dass Heizpilze aus Klimaschutzgründen keine zu bevorzugende Lösung sind. Die Stadt Baunatal hatte sich daher in der Vergangenheit bereits grundsätzlich gegen Wärmestrahler im Außenbereich der gastronomischen Einrichtungen ausgesprochen. Aber angesichts der schwierigen Lage, in der sich auch die Gastronomen in Baunatal aufgrund der Corona-Pandemie befinden, lassen wir ausnahmsweise das Aufstellen der Heizpilze in diesem Winter zu. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, unsere heimischen Gastwirte und Restaurantbesitzer zu unterstützen“,

führt Bürgermeisterin Silke Engler die Position der Stadt aus.

Verfahren für das Aufstellen erdgeschossiger Zelte in Baunatal

Die Stadt Baunatal möchte den Gastronomiebetrieben, wo es möglich ist, die Erweiterung der Außenflächen für die kalte Jahreszeit ermöglichen. Dazu gilt folgendes Verfahren:

  1. Wo ausreichend Platz zur Verfügung steht (auch unter Berücksichtigung von Fußgängerverkehr/ Rettungswegen etc.) soll das Aufstellen von temporären Lösungen wie Zelten befristet bis zum 30.4.2021 erlaubt werden.
  2. Die Genehmigung dazu können nur Gastronomen beantragen, die keine Verstöße gegen die Hygieneschutzbestimmungen zu verantworten haben.
  3. Jeder Gastronom, der seine Fläche draußen erweitern will, muss auch für diesen Ort einen Hygieneplan vorlegen.
  4. Für Flächen, die der Stadt Baunatal gehören, wird schriftlich ein Gestattungsvertrag mit dem gültigen Hygieneplan ausgefertigt.
  5. Bei Verstößen gegen die Corona-Auflagen muss innerhalb von fünf Werktagen der Außenbau entfernt werden.


    Anträge können ab sofort gestellt werden an
    charles.miller@stadt-baunatal.de oder
    ralf.weber@stadt-baunatal.de

    Bei der Nutzung der Heizpilze und im Zeltbetrieb muss der Brandschutz berücksichtigt werden.

Verantwortlich V.i.S.d.P. Text & Fotos
Magistrat der Stadt Baunatal
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