Landtagswahl, Bürgermeister/in-Direktwahl, Volksabstimmung

Landtagswahl Hessen 2018

Am 28. Oktober 2018 – dieser Termin ist durch die Hessische Landesregierung festgelegt – kann jeder wahlberechtigte Bürger über die Zusammensetzung des Hessischen Landtags abstimmen. Wahlberechtigt ist jeder, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Wähler muss seinen Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Hessen haben und im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes sind fast 4,4 Millionen Menschen in Hessen wahlberechtigt.
Die Landtagswahl in Hessen findet alle fünf Jahre statt und es wird das Hessische Parlament gewählt. Dieses Parlament ist in der Gewaltenteilung die Legislative (gesetzgebende Gewalt). Ihren Sitz hat das Hessische Parlament seit dem Jahr 1946 im Stadtschloss Wiesbaden.
Bei der Landtagswahl hat der Wähler zwei Stimmen. Mit der Wahlkreisstimme (Erststimme) wird in so genannter Direktwahl der Wahlkreisbewerber gewählt und mit der Landesstimme (Zweitstimme), werden die Sitze im Parlament auf die jeweiligen Parteien verteilt.

Bürgermeister/in-Direktwahl in Baunatal

Nach dem unerwarteten Tod von Baunatals Bürgermeister Manfred Schaub im Mai dieses Jahres findet am 28. Oktober 2018 für die wahlberechtigten Baunataler Bürger auch die Bürgermeister/in- Direktwahl statt. Hier wird darüber entschieden wer in den kommenden sechs Jahren die Geschicke der Stadt Baunatal leitet. Der Bürgermeister / die Bürgermeisterin hat den Vorsitz des Magistrats, leitet im Rathaus die Verwaltung und repräsentiert die Stadt. Die Wähler haben eine Stimme. Zur Wahl stehen:

Silke Engler, SPD, Erste Stadträtin
Sebastian Stüssel, CDU, Unternehmensberater
Juri Stölzner, GRÜNE, Diplom-Biologe
Dr. Rainer Oswald, FDP, Chemiker

Volksabstimmung zu Veränderungen der Hessischen Verfassung

Anlässlich der Landtagswahl am 28. Oktober 2018 finden zudem 15 Volksabstimmungen statt, mit denen die Hessische Verfassung geändert wird. Eine Änderung der hessischen Verfassung ist nur durch solch eine Volksabstimmung möglich. Darüber können die Wahlberechtigten in Hessen abstimmen:

Stärkung und Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
Die Gleichberechtigung von Mann und Frau soll –wie im Grundgesetz- explizit in die Verfassung aufgenommen werden, um Nachteile abzubauen.

Stärkung von Kinderrechten
Das Recht der Kinder auf Schutz und Förderung seiner Entwicklung soll in die Verfassung aufgenommen werden.

Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz informationstechnischer Systeme
Hier sollen Datenschutzrechte festgeschrieben werden, womit jeder selbst über die Verwendung seiner Daten bestimmen kann.

Aufhebung zur Regelung der Todesstrafe
Die Todesstrafe ist in der Bundesrepublik Deutschland bereits seit dem Jahr 1949 abgeschafft. Jetzt soll dies auch in der hessischen Verfassung geändert werden.

Aufnahme eines Staatszielbegriffs
Es sollen vier Staatsziele festgelegt werden und eins soll verändert werden. Diese sind:
-Staatsziel zur stärkeren Berücksichtigung der Nachhaltigkeit
-Staatsziel zur Förderung der Infrastruktur
-Staatsziel zum Schutz und zur Förderung der Kultur
-Staatsziel zum Schutz und zur Förderung des Ehrenamtes
-Staatsziel zum Schutz und zur Förderung des Sports
Dieses Staatsziel ist bereits in der hessischen Verfassung festgelegt, erhält jedoch eine kleine Änderung.

Bekenntnis zur Europäischen Integration
In der Verfassung soll aufgenommen werden, dass Hessen ein Teil von Europa ist und sich zu den Grundsätzen von Europa bekennt.

Herabsetzung des Wählbarkeitsalter
Die Altersgrenze, um in den Hessischen Landtag gewählt werden zu können, wird damit auf 18 Jahre herabgesetzt.

Elektronische Verkündung von Gesetzen.
Diese Änderung erlaubt es, künftig das Gesetz- und Verordnungsblatt, in dem vom Landtag beschlossene Gesetze veröffentlicht werden, in elektronischer Form zu führen.

Stärkung der Volksgesetzgebung
Die Hürde, mit denen mit einem „Volksbegehen“ Gesetzentwürfe in den Landtag eingebracht werden können, soll auf fünf Prozent herabgesetzt werden. Damit soll die direkte Demokratie gestärkt werden.

Stärkung der Unabhängigkeit des Rechnungshofes
In der Verfassung soll künftig die Befugnisse des Rechnungshofes geregelt sein.

Diesen Punkten können die Hessischen Bürger entweder allen durch ein Kreuz in der Kopfzeile ablehnen oder zustimmen. Oder aber sie können einzeln über die verschiedenen Gesetzesänderungen abstimmen. Nähere Informationen zu der Volksabstimmung haben Sie mit der Wahlbenachrichtigung erhalten.

Text und Fotos
Magistrat der Stadt Baunatal
http://www.baunatal.de

Foto: © paullouis / fotolia.com :


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