Baunatal | Nachrichten Information des Regierungspräsidiums Kassel zur der Auslegung zur 4. Corona-Verordnung (Stand 28.04.2020/ Update Siehe Unten 17:11 Uhr)
Das Regierungspräsidium Kassel weißt darauf hin, dass dass die von berufsständischen Vereinigungen propagierten Erleichterungen zur Öffnung von Friseurbetrieben ab dem 04.05.2020 noch NICHT umgesetzt worden sind und somit Friseurbetriebe am 04.05.2020 NICHT öffnen dürfen.
Den genauen Termin dafür von der Landesregierung Hessen gibt es noch nicht, er wird aber nach Bekanntgabe auch hier im Blog auch kommuniziert
UPDATE: Offensichtlich gibt es unterschiedliche Auffassungen der staatlichen Ebenen. Die Hessiche Staatskanzlei hat getwittert um 16 Uhr (29.04.2020)
„Es erreichen uns viele Anfragen zur Öffnung von Friseursalons, da das RP Kassel eine Information herausgegeben hat, dass Friseursalons ab 4. Mai 2020 noch nicht aufmachen dürften. Dies ist nicht korrekt! Friseursalons werden ab 4.5. unter Hygieneauflagen öffnen dürfen. Staatskanzlei Hessen (@RegHessen)“
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Was denn nun? Dürfen sie öffnen, oder nicht?
Laut Twitter der hessischen Staatskanzlei ja…
„Friseurbetriebe in Hessen öffnen (nicht?) am 4. Mai 2020“
Was für eine irreführende Überschrift. Geht m. E. in die Richtung Bild/Fake-News.
Zentrale Aussage des Textes: Frisöre dürfen ab 4. Mai lt. Staatskanzlei Hessen (@RegHessen) öffnen.
Mit einer anderen Überschrift wäre es auf den ersten Blick ersichtlich gewesen.
Nein… es gibt dafür einen Grund… Denn dieser Beitrag ist heute zunächst erschienen mit Frisörbetriebe öffnen nicht… Es gab ein ziemliches Hin- und Her weil die statlichen Ebenen sich nciht einig waren… Deshalb die Önderung der Headline und auch das Update des Textes… So bleibt es Nachvollziehbar, zumal der erste Betirag auf Facebook sehr oft geteilt wurde…