Der aktuelle Stand der Corona – Maßnahmen

Der aktuelle Stand der Corona – Maßnahmen
Alle Informationen zu den Auswirkungen auf das städtische Leben in Baunatal zentral an einer Stelle: auf dem www.Baunatal.Blog/corona

Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte
Lockerung der Corona – Maßnahmen | Schutz der Gesundheit oberstes Ziel

Öffnen dürfen in Hessen seit 4. Mai unter Einhaltung der bestehenden Abstands– und Hygieneregeln:

  • Spielplätze
  • Museen, Ausstellungen, Schlösser und Gedenkstätten
  • Tierparks, Zoos und Botanische Gärten
  • Hundesalons und Hundeschulen
  • Copyshops
  • Fahrschulen (nur für Berufskraftfahrer), Musikschulen und Privatun-terricht (Einzelunterricht und in Kleingruppen bis fünf Personen.)
  • Friseure, Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios sowie Massagepraxen. (Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist zwingend vor-geschrieben.)
  • Medizinische Eingriffe und Operationen in Kliniken und ambulanten Praxen, die bislang untersagt waren, wenn sie nicht zwingend not-wendig waren, dürfen wieder vorgenommen werden.
  • In Gesundheitseinrichtungen, z.B. Krankenhäusern und Arztpraxen, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Diese Pflicht gilt auch in Ladenstraßen und überdachten Einkaufszentren.
  • Erlaubt sind mit Einschränkungen wieder Besuche in Alten– und Pflegeeinrichtungen
  • Erlaubt sind mit Auflagen auch wieder Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte


Alle weiteren Maßnahmen und Beschränkungen für Hessen richten sich nach dem Beschluss von Bund und Ländern.
Bereits am heutigen Mittwoch gehen die Beratungen zwischen der Bun-deskanzlerin und den Regierungschefs der Länder in die nächste Runde. Dabei stehen laut Pressemitteilung der Landesregierung Konzepte zur Öffnung von Kitas, Schulen, Sportstätten, Restaurants und Gaststätten sowie das Thema „Handel“ auf der Tagesordnung.

Gottesdienste und Besuche in Pflegeeinrichtungen
sind wieder erlaubt

Gottesdienst-Besuche wieder möglich
Die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben ei-gene Konzepte zur Einhaltung der Abstandsregeln, der Hygiene und der Steuerung des Zutritts erarbeitet und zusammen mit den Ländern und dem Robert Koch-Institut abgestimmt.
Nach der Verordnung sind Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte unter folgenden Voraus-setzungen wieder möglich:

  • Es gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Ausgenommen sind Personen, die in einem Haushalt zusammenleben
  • Gegenstände, wie das Kollekten-Körbchen, dürfen nicht entgegengenommen und weitergereicht werden.
  • Geeignete Hygienemaßnahmen wie das Aufstellen von Desinfektionsspendern sind sicherzustellen.
  • Zudem müssen die Glaubensgemeinschaften die erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen entsprechend am Versammlungsort gut sichtbar aushängen.

Das Kabinett entschied des Weiteren, dass auch Zusammenkünfte bei Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen möglich sind – entsprechend der Regelungen für Gottesdienste.

Besuchsregeln in Alten– und Pflegeheimen
Gelockert werden auch die Besuchsregelung in Alten- und Pflegeheimen. Diese Regelungen sollen mit ei-nem möglichst umfassenden Schutz der Bewohnerin-nen und Bewohner sowie der Pflegenden einherge-hen.
Folgende Maßnahmen für die Besuche in Alten– und Pflegeinrichtungen werden getroffen:

  • Die Einrichtungen müssen über ein individuelles Schutzkonzept verfügen – nach Maßgabe der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Handlungsempfehlungen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration sowie der einrichtungsbezogenen Hygienepläne.
  • Um das Infektionsrisiko soweit wie möglich zu minimieren, ist der Kreis der Besucher auf nahe Angehörige und enge Bezugspersonen begrenzt.
  • Entweder einem nahen Angehörigen oder einer engen Bezugspersonen wird der Besuch von einer Person pro Woche für eine Stunde gestattet.
  • Die Mindestabstände und Hygieneregeln müssen eingehalten werden.
  • Außerdem muss von den Besuchern ein entsprechender Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) getragen werden, der einen besseren Schutz bietet als eine sonst im öffentlichen Raum zulässige Mund-Nasen-Bedeckung.

Besuchsverbot bei der bdks gelockert
Seit dem 4. Mai ist auch das Besuchsverbot in den besonderen Wohnformen (stationäres Wohnen) der Baunataler Diakonie Kassel (bdks) gelockert. Etwa 600 Bewohner und ihre Familien und Freunde an vielen Standorten in Nordhessen waren von den Besuchsbeschränkungen betroffen. Nun darf jeder Bewohner pro Woche insgesamt eine Stunde Besuch empfangen.

Neue Regeln für Trauerfeiern und Hochzeiten in Baunatal

Trauerfeiern
Eine weitere Verabredung in der Bürgermeisterkreisversammlung sieht vor, dass größere Trauerhallen für Trauerfeiern wieder geöffnet werden.
Dies wird auch in Baunatal umgesetzt. So werden -unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln – die Trauerhallen in Großenritte für Trauerfeiern mit max. 25 Personen sowie die Trauerhalle auf dem Hauptfriedhof für Trauerfeiern bis max. 30 Personen zugelassen.

Hochzeiten
In Baunatal sind ab sofort Hochzeiten im Trausaal mit bis zu acht Personen wieder zugelassen.

Rathaus/Stadtwerke nach Terminvereinbarung
Das Rathaus und die Baunataler Stadtwerke sind weiterhin nur nach Terminvereinbarung zugänglich. Alle weiteren Einrichtungen der Stadt sind geschlossen

Dieser Baunatal Blog ist ein Service des Stadtmarketing Baunatal mit Nachrichten aus Baunatal, dem Landkreis Kassel und der Region Nordhessen. Die Autoren der jeweiligen Artikel und Fotos sind am Ende des Textes unter V.i.S.d.P. (Verantwortlich im Sinne des Presserechts) ausgewiesen. Nur wenn dort die Stadtmarketing Baunatal GmbH steht, sind wir der richtige Ansprechpartner.
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