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Übermittlungssperren Melderegister An- oder Abmelden – mit Formular

Baunatal | Rathaus Baunatal Unter bestimmten Voraussetzungen werden einfache Melderegisterauskünfte erteilt. In Baunatal gemeldete Personen können dieser Übermittlung widersprechen. Dazu ist nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) formlos die Eintragung der u. a. Übermittlungssperren zu beantragen. Die Speicherung erfolgt unbefristet und ist gebührenfrei.

Bereits beantragte Übermittlungssperren und auch die Angaben zum gewünschten / nicht erwünschten Besuch des Magistrats behalten Ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut beantragt werden. Eine Aufhebung kann nur durch schriftlichen Widerruf erfolgen.

Hier finden Sie das Formular als PDF zum Download.

Bitte senden Sie den Antrag an das Bürgerbüro, Marktplatz 14, 34225 Baunatal, oder geben Sie ihn direkt im Bürgerbüro ab!

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