Sie wollen Ihre Daten aus dem Melderegister nicht an Parteien, Adressbuchverlage oder an die Kirchen übermitteln lassen?

Unter bestimmten Voraussetzungen werden einfache Melderegisterauskünfte erteilt. In Baunatal gemeldete Personen können dieser Übermittlung wiedersprechen.

Dazu ist nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) formlos die Eintragung der u. a. Übermittlungssperren zu beantragen. Die Speicherung erfolgt unbefristet und ist gebührenfrei.
Bereits beantragte Übermittlungssperren und auch die Angaben zum gewünschten / nicht erwünschten Besuch des Magistrats behalten Ihre Gültigkeit und müssen nicht
erneut beantragt werden.
Eine Aufhebung kann nur durch schriftlichen Widerruf erfolgen. Bitte füllen Sie dieses Formular Übermittlungssperren nach BMG Baunatal dafür aus und senden Ihn Unterschrieben an das Bürgerbüro, Marktplatz 14, 34225 Baunatal oder geben Sie es direkt im Bürgerbüro ab.

Text und Fotos
Magistrat der Stadt Baunatal
http://www.baunatal.de


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