Schließ– und Öffnungszeiten der städtischen Einrichtungen sowie 3 G Regel ab 20.12.

Baunatal | Stadtverwaltung Die Baunataler städtischen Einrichtungen sind in diesem Jahr um Weihnachten und Silvester wie folgt geöffnet:

Stadtmarketing Baunatal
Das Stadtmarketing Baunatal inklusive Stadtshop ist vom 24.12. bis zum 31.12.2021 geschlossen.
Rathaus Baunatal
Die Stadtverwaltung und Außenstelle Rengershausen sind vom 24.12. bis 26.12. sowie am 31.12. und 01.01. geschlossen. Vom 27.12. bis zum 30.12 ist die Stadtverwaltung zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar.
Bücherei
Die Stadtbücherei ist über die Weihnachtsfeiertage vom 24.12.- 26.12. sowie Silvester und Neujahr geschlossen. Vom 27.12. bis 30.12. ist die Stadtbücherei zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Die Rückgabebox bleibt während der Schließtage jeweils ab Donnerstagabend (23.12./30.12.) geschlossen.
AquaPark Baunatal
Der Baunataler AquaPark ist am 24.12. und 25.12. sowie am 31.12. und 01.01. geschlossen. An den übrigen Tagen ist das Freizeitbad zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Deponie
Die Baunataler Deponie ist vom 24.12.2021 bis 22.1.2022 geschlossen. Ausnahme ist die Annahme der Weihnachtsbäume am Freitag, den 14.01.2022. Dort können von 08:00 bis 16:00 Uhr Bäume kostenlos abgegeben werden.
Kindertagesstätten
Die Baunataler Kindertagesstätten sind vom 24.12. bis zum 31.12., sowie Neujahr geschlossen. Ab dem 03.01. sind die Kitas wieder wie gewohnt geöffnet.

3G-Regel in städtischen Einrichtungen ab 20. Dezember

Viele Behörden passen ihre bestehenden Hygiene- und Zutrittskonzepte an die aktuelle pandemische Lage an. Der Landkreis und die Stadt Kassel sowie zahlreiche weitere Hessische Kommunen haben entsprechende Zutrittsregelungen erlassen.
Daher führt die Stadt Baunatal zu den bereits bestehenden Regelungen für Beschäftigte auch für Besucher des Rathauses und weiterer städtischer Einrichtungen eine 3G-Zutrittskontrolle ein. Besucher des Rathauses, der Verwaltungsstelle Rengershausen, der Stadtbücherei (außer Medienrückgabe), des Jugendzentrums, des Stadtteilzentrums Baunsberg sowie des Zentrums Rembrandtstraße müssen ab dem 20.12.2021 nachweisen, dass sie entweder geimpft oder genesen sind oder einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden (PCR-Tests 48 Stunden) sein darf. Für Schüler reicht das Testheft der Schule. Kinder, die nicht zur Schule gehen, sind davon ausgenommen.

Text & Foto (V.i.S.d.P)
Stadt Baunatal vertreten durch den Magistrat
Marktplatz 14, 34225 Baunatal
Telefon: 05 61 / 49 92 -0
https://www.baunatal.de
Foto: Wolfgang Leitner

Dieser Baunatal Blog ist ein Service des Stadtmarketing Baunatal mit Nachrichten aus Baunatal, dem Landkreis Kassel und der Region Nordhessen. Die Autoren der jeweiligen Artikel und Fotos sind am Ende des Textes unter V.i.S.d.P. (Verantwortlich im Sinne des Presserechts) ausgewiesen. Nur wenn dort die Stadtmarketing Baunatal GmbH steht, sind wir der richtige Ansprechpartner.
Bitte wenden Sie sich mit Anregungen & Kritik an die enstprechenden Autoren der Nachrichten.

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