Grundsteuer-Reform tritt zum 01.01.2025 in Kraft

Grundsteuer-Reform tritt zum 01.01.2025 in Kraft
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Baunatal | Rathaus Die Eigentümer von Grundstücken und Wohnungen in Baunatal erhalten Anfang Januar 2025 neue Grundbesitzabgabenbescheide von der Stadt Baunatal. Zum 01.01.2025 treten die durch die Grundsteuer-Reform vom Finanzamt festgesetzten Messbeträge in Kraft. Hintergrund der Neubewertung von Grundstücken war das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.04.2018. Damals hatte das Gericht entschieden, dass die Einheitsbewertung von Grundstücken und Immobilien in den „alten“ Bundesländern seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 (1) Grundgesetz (GG) unvereinbar und verfassungswidrig ist. Das Land Hessen hat mit dem Hessischen Grundsteuergesetz (HGrStG) vom 15.12.2021 die Grundsteuer auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt.

Stadt Baunatal verschickt neue Grundbesitz-Abgabenbescheide

Zum Stichtag 01.01.2022 waren alle Eigentümer aufgerufen eine Steuererklärung für ihr Grundstück abzugeben. Das zuständige Finanzamt hat nach dem Fünf-Faktor-Verfahren (Grundstücksfläche, Gebäudefläche, Nutzungsart, Bodenrichtwert und durchschnittlicher Bodenrichtwert der Gemeinde) den Grundsteuermessbetrag neu festgesetzt. Die neuen Messbeträge wurden den Eigentümern vom Finanzamt mitgeteilt. Bei Fragen zur Höhe der Messbetrages wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt. Zum 01.01.2025 finden diese Messbeträge nun durch die Kommunen Anwendung. Der individuelle Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Stadt Baunatal multipliziert. Daraus ergibt sich die von den Eigentümern zu entrichtende Grundsteuer an die Stadt.
Messbeträge die unter die Kleinbetragsregelung der Stadt Baunatal fallen, werden künftig nur alle vier Jahre beschieden.
Die Reform der Grundsteuer soll nach dem Willen von Bund und Ländern aufkommensneutral umgesetzt werden. Daher hat die Baunataler Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 16.12.2024 die Hebesätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) auf 436 v. H. und die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) auf 555 v. H. angepasst.
Bei Fragen zu ihrem Grundbesitzabgabenbescheid können Sie sich gern an den Produktbereich Steuern und Abgaben im Rathaus wenden.
Die Mitarbeiter weisen darauf hin, dass aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens die Bearbeitung Ihrer Anfrage einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Text & Foto (V.i.S.d.P)
Stadt Baunatal vertreten durch den Magistrat
Marktplatz 14, 34225 Baunatal
Telefon: 05 61 / 49 92 -0
https://www.baunatal.de

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