Forderung der Kommunen und Landkreise nach wirksamem Lärmschutz entlang der A 49
Mit der bevorstehenden vollständigen Verkehrsfreigabe der A49 sehen sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Landräte der Anrainerkommunen aus den Landkreisen Kassel und Schwalm-Eder mit gravierenden Herausforderungen konfrontiert. Insbesondere der erwartete Anstieg des Lkw-Verkehrs werde nach derzeitigen Prognosen zu einem signifikanten Anstieg des Lärmpegels führen, der bereits jetzt in vielen Ortschaften entlang der Strecke erhebliche Grenzwertüberschreitungen aufweise.
Vertreter der Kommunen und Landkreise unterzeichnen gemeinsame Erklärung
„Unsere lärmtechnischen Untersuchungen zeigen, dass die Lärmgrenzwerte der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung in den an der A49 gelegenen Orten bereits heute deutlich überschritten werden. Besonders in den Nachtstunden sind die Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner unerträglich und bergen erhebliche Gesundheitsrisiken,“ so die Vertreterinnen und Vertreter aus Gudensberg, Edermünde, Baunatal, Schwalmstadt, Neuental, Fritzlar, Borken, Wabern sowie deren Landräte und die Interessengemeinschaft „Lärmschutz A49″ bei einem gemeinsamen Treffen in Gudensberg, an dem u.a. auch Baunatals Bürgermeister Henry Richter teilgenommen hatte.
Die Anrainerkommunen fordern daher dringend eine sofortige und wirksame Reaktion seitens der zuständigen Autobahn GmbH fordern, um die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu wahren.
In einem gemeinsamen Schreiben haben die Bürgermeister und Landräte folgende Forderungen formuliert:
Bereitstellung aktueller Daten:
Übermittlung aktueller Verkehrsaufkommensdaten der relevanten Streckenabschnitte der A49, um nach der Verkehrsfreigabe belastbare Vergleiche der Veränderungen im Fahrzeug- und Lärmaufkommen zu ermöglichen.
Monitoring nach der Verkehrsfreigabe:
Spätestens drei Monate nach der vollständigen Freigabe der A49 soll eine erneute Erhebung des Verkehrs- und Lärmaufkommens erfolgen. Die Ergebnisse müssen den Kommunen innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Untersuchungen zugänglich gemacht werden.
Umsetzung effektiver Lärmschutzmaßnahmen:
Auf Basis der erhobenen Daten erwarten die Kommunen die unverzügliche Planung und Umsetzung geeigneter Lärmschutzmaßnahmen. Die Anrainer fordern eine Gleichbehandlung gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes, so dass die Menschen entlang der A49 nicht schlechter gestellt werden als Anwohner anderer Autobahnabschnitte.
Faire Behandlung für alle Anwohner
„Es ist nicht hinnehmbar, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen die Menschen entlang älterer Streckenabschnitte massiv benachteiligen,“ betonen die Vertreter der Kommunen. Die Forderung laute daher klar: „Die Anwohner der A49 haben Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen, die den gleichen Standards entsprechen wie bei Neubaustrecken.“ Dies sei nicht nur eine Frage des rechtlichen Anspruchs, sondern vor allem der Gesundheitsvorsorge und Gerechtigkeit.
Die Anrainerkommunen erwarten nun eine verbindliche Rückmeldung und ein schnelles Handeln der Autobahn GmbH. Parallel dazu werden auch der amtierende Verkehrsminister, die Öffentlichkeit und weitere zuständige Stellen über die Forderungen informiert.
„Wir setzen auf eine konstruktive Zusammenarbeit und erwarten, dass die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden,“ heißt es abschließend in der gemeinsamen Erklärung von: Sina Massow (Stadt Gudensberg), Henry Richter (Stadt Baunatal), Thomas Petrich (Gemeinde Edermünde), Tobias Kreuter (Schwalmstadt), Dr. Philipp Rottwilm (Gemeinde Neuental), Hartmut Spogat (Stadt Fritzlar), Marcel Pritsch (Stadt Borken), Claus Steinmetz (Gemeinde Wabern), Winfried Becker (Schwalm-Eder-Kreis), Andreas Siebert (Landkreis Kassel), Günther Schumann (IG Lärmschutz A 49).
Text & Foto (V.i.S.d.P)
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