Eindeutig geregelt: Rechtsfahrgebot auf Rad– und freigegebenen Gehwegen.
Baunatal | Radfahren Wie im gesamten Straßenverkehr, gilt auch auf Radwegen und für Fahrräder freigegebenen Gehwegen das Rechtsfahrgebot.
Radfahrer haben somit auf dem Radweg der rechten Straßenseite zu fahren. Autofahrer rechnen an Einmündungen meist nicht mit Radfahrern aus der „falschen“ Richtung, was zu gefährlichen Situationen und Unfällen führen kann.
Auch für Fahrradfahrer gilt: Fahren nur auf der rechten Seite
Nur wenn auf der rechten Seite kein Radweg vorhanden ist und der linke Weg ausdrücklich für beide Richtungen freigegeben ist, darf auch auf der „falschen Straßenseite“ gefahren werden. Radfahrer sollten hier aber trotzdem, insbesondere an Straßenquerungen, vorsichtig sein.
Wenn der Gehweg durch ein Zusatzschild für Radfahrer freigegeben ist, darf er von Radfahrern mit besonderer Rücksicht auf die Fußgänger genutzt werden. Erlaubt ist nur Schrittgeschwindigkeit. Da hier die Benutzungspflicht für Radwege nicht gilt, darf auch auf der Straße gefahren werden.
Kontakt
Ansprechpartner für Informationen, Anregungen und Beschwerden zum Thema Radverkehr sowie für eine Mitarbeit in der Radprojektgruppe Baunatal ist der Radwegebeauf-tragte der Stadt Baunatal, Hartmut Wicke.
Erreichbar ist er unter Telefon. 0561/4992-288, oder per Email unter hartmut.wicke@stadt-baunatal.de
Text & Foto (V.i.S.d.P)
Stadt Baunatal vertreten durch den Magistrat
Marktplatz 14, 34225 Baunatal
Telefon: 05 61 / 49 92 -0
https://www.baunatal.de
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