Baunatal | Winterdienst Sollte der Winter in diesem Jahr frostig werden, ist der Baubetriebshof mit Salzsole für die Innenstadt und genug Salzvorräten am Lager gut gerüstet. Auch die Grundstückseigentümer sind gefordert.
Die Weihnachts– und Winterzeit ist da und der erste Schnee ist bereits gefallen. Sollte der Winter in diesem Jahr frostig werden, ist der Baubetriebshof gut gerüstet. Auch in diesem Jahr lagern im Hochsilo 70 Tonnen, in den Streusalzboxen 50 Tonnen und im Baubetriebshof 25 Säcke Streusalz mit je 25 Tonnen. Zusätzlich kann die Stadt bei Bedarf auf das gemeinsame Reservelager der Stadt Baunatal und der Gemeinde Schauenburg in Großenritte zugreifen, in dem nochmal 50 Tonnen Streusalz liegen. Durch die milden Winter der vergangenen Jahre seien die Streusalzvorräte lediglich aufgefüllt worden, berichtet Bauhofsleiter Gerhard Reinbold. Insgesamt seien lediglich 70 Tonnen neu angeschafft worden. Streusalz könne jahrelang gelagert werden, es dürfe nur nicht feucht werden, betont Reinbold.

Winterdienst mit Salzsole in der Innenstadt
Neben der Verwendung von Streusalz wird seit dem Winter 2016/2017 erfolgreich auch der Einsatz von Salzsole in den Winterdienst mit eingebunden. In der Baunataler Innenstadt wird mit einem speziell dafür ausgerüsteten Fahrzeug eine Natriumchloridlösung (Sole) aufgebracht. Die Flüssiglauge hat viele Vorteile: Sie ist effektiver, da der Tauprozess sofort beginnt. Salz hingegen wirkt erst, wenn es schmilzt. Zudem kann die Sole präventiv – das heißt, einige Stunden vor Glättebildung und Schneefall – aufgebracht werden und wirkt rund 10 Stunden. Sie ist wirtschaftlicher, weil weniger Taumittel benötigt werden und umweltscho-nender, da ca. 75 Prozent weniger Salz aufgebracht wird. Dies ist der Fall, da die Sole viel feiner dosiert werden kann und die flüssige Lauge sich durch das Aufsprühen besser verteilt. Zudem werden durch die geringere Verwendung von Salz die Fußböden des Rathauses und der Geschäfte in der Innenstadt ge-schont. Bei der Trocknung bildet sich eine Art salzhal-tige, glänzende Schutzschicht, die auf der Fläche ver-bleibt und eine gute Bodenhaftung für die Besucher der Innenstadt bietet. Wichtig zu wissen ist hier, dass dies keine Eisglätte ist.
46 Mitarbeiter im Einsatz
Beim städtischen Baubetriebshof sind je nach Bedarf 46 Mitarbeiter im Schichtdienst, fünf Großfahrzeuge und fünf Schlepper von 4:00 bis 24:00 Uhr und im Notfall auch länger für die Baunataler Bürger im Einsatz. Der Weckdienst unternimmt wochentags um 4:00 Uhr Kontrollfahrten in verschiedenen Höhenlagen in allen Stadtteilen. Bei Bedarf werden dann die Mitarbeiter, die Bereitschaft haben, um 4:30 Uhr zum Bauhof gerufen. Gestreut wird in der kalten Jahreszeit auch ohne Schneefall beinahe täglich, da auch in milderen Winterzeiten insbesondere in den Morgen– sowie Abend– und Nachtstunden häufig Glatteis durch gefrierende Nässe auftritt. Welche Straßen und Wege und mit welcher Priorität von den Mitarbeitern geräumt und gestreut werden, ist im Räum– und Streuplan der Stadt Baunatal geregelt. Auf den Räum– und Streudienst habe die Pandemie wenig Auswirkungen, da in der Regel die Mitarbeiter allein auf dem Fahrzeug sind. Eine Ausnahme bildet die manuelle Räumung. Dort werden allerdings die Hygiene– und Abstandsvorgaben eingehalten.
Winterdienst – Pflichten für Grundstückseigentümer
Grundstückseigentümer haben nach der Straßenreinigungssatzung auch für den Winterdienst bestimmte Verpflichtungen, die im eigenen und im Interesse der Mitbürger gewissenhaft erfüllt werden sollten. Grundsätzlich ist jeder für den an seinem Grundstück vorhandenen Gehweg verantwortlich. Sind diese nicht erkennbar von der Fahrbahn abgesetzt, gilt der Straßenteil, der für die Nutzung von Fußgängern vorgesehen ist. In der Zeit von 7: 00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach entstehender Glätte zu beseitigen. Grundsätzlich ist mit Granulat oder sonstigem abstumpfenden Material abzustreuen. Ausgenommen davon sind besonders gefährliche Stellen, insbesondere Gefällstrecken, Bushaltestellen, Treppen, Unterführungen, Brücken oder Stellen von langanhaltender Eisbildung – dabei darf Streusalz verwendet werden. Hat eine Straße nur einen einseitigen Gehweg, sind die Grundstückseigentümer beider Seiten verpflichtet, im jährlichen Wechsel zu reinigen. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet. Schnee und Eis sind so am Straßenrand zu lagern, dass der Verkehr nicht beeinträchtigt wird und Fußgänger die Wege gefahrlos benutzen können. Nach dem Tauwetter müssen die Rückstände von Streumitteln ordnungsgemäß beseitigt werden. Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Reinigungspflicht im Winter können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Weitere Informationen zur Straßenreinigung bzw. zum Winterdienst unter: Tel. 05 61/4992-381, 4992-378 oder 4992-379.
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