Blick hinter die Kulissen der Baunataler Ordnungsbehörde
Bauantal | Stadtverwaltung Während der jüngsten Sitzung der Baunataler Stadtverordnetenversammlung wurde mehrheitlich ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und CDU beschlossen, der die Erweiterung der Einsatzzeiten des Ordnungsamtes auf die Abend- und Nachtstunden vorsieht. Konkret sollen die städtischen Mitarbeitenden der Ordnungspolizei künftig auch nachts bis 3 Uhr „auf Streife gehen“. Der Magistrat ist somit beauftragt, ein Konzept für regelmäßige Abend- und Nachteinsätze des Ordnungsamtes zu erstellen.
Die Antragsteller kritisierten vor allem den Einsatz privater Security-Leute bei den vom Stadtmarketing organisierten, meist sehr gut besuchten Veranstaltungen wie Nikolausmarkt, Automobilausstellung und Stadtfest. Es könne Geld gespart werden, wenn man das Ordnungsamt effizienter nutzen würde, so ihr Argument.
Bürgermeister Henry Richter hatte sich bereits während der Sitzung hinter seine Kolleginnen und Kollegen von der Ordnungspolizei gestellt und einem nächtlichen Einsatz eine Absage erteilt. Das Thema Sicherheit habe für ihn einen sehr hohen Stellenwert. Doch es sei seine Pflicht, „keine Maßnahme zu unterstützen, die zu einer deutlichen Mehrbelastung führen würde.“ Die Ordnungspolizisten seien ohnehin bei größeren Veranstaltungen im Einsatz. Er verwies darauf, dass es seit 1. Januar in Absprache mit Ordnungsbehörde und Personalrat eine neue Dienstvereinbarung gebe, die eine Ausweitung der Arbeitszeiten wochentags bis 20 Uhr und an den Wochenenden vorsehe.
Zudem gebe es eine sehr gute, enge Zusammenarbeit und einen ständigen Austausch mit dem Polizeirevier Süd-West, das seinen Sitz im Stadtzentrum hat.
Einblicke in die Tätigkeit der Ordnungspolizei
Die Diskussion und anschließende Beschlussfassung im Stadtparlament nimmt die Stadt Baunatal zum Anlass, in den kommenden Ausgaben der Baunataler Nachrichten Einblicke in Aufgaben, Zuständigkeiten und Arbeitsalltag der verschiedenen Bereiche der Ordnungsbehörde zu geben. Anliegen ist es, ein vollständiges Bild der kommunalen Aufgaben zu vermitteln, Transparenz zu schaffen und das Verständnis für die vielfältige Arbeit der Behörde zu stärken. Start ist mit der Arbeit der Ordnungspolizei.
Insgesamt sind mehr als zehn Mitarbeitende in der Ordnungsbehörde beschäftigt. Dazu gehören die Ordnungsamtsleitung sowie fünf Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die sich u.a. mit Angelegenheiten der Verkehrsbehörde, der Versammlungsbehörde und weiteren ordnungsrechtlichen Aufgaben befassen.
Ergänzt wird das Team durch vier Ordnungspolizeibeamte, die im Stadtgebiet täglich im Einsatz sind und Tag für Tag einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und Ordnung sowie für ein gutes Miteinander in der Stadt leisten. Für viele Bürger sind sie v.a. sichtbar, wenn sie auf Streifdiensten durch die Innenstadt oder bei größeren Veranstaltungen präsent sind.
Doch ihre Aufgaben reichen weit darüber hinaus: Sie sorgen für die Einhaltung ordnungsrechtlicher Vorschriften, überwachen den ruhenden Verkehr, sind Ansprechpartner bei Konflikten im öffentlichen Raum, unterstützen bei Gefahrenlagen, übernehmen Kontrollen im Rahmen von Gefahrenabwehrverordnungen und stimmen sich regelmäßig eng mit der Polizei ab.
Spezielle Ausbildung und Fortbildungen
Die Ordnungspolizeibeamte sind keine privaten Sicherheitskräfte, sondern speziell ausgebildete kommunale Vollzugsbedienstete. In Hessen erhalten sie nach ihrer Bestellung durch den Landkreis hoheitliche, gesetzlich klar geregelte Befugnisse, die eine besondere Verantwortung mit sich bringen und eine Ausbildung und dauernde Fortbildung voraussetzen.
Die Ausbildung erfolgt über das Verwaltungsseminar Kassel und umfasst eine Vielzahl anspruchsvoller Themenbereiche. Dazu gehören neben dem allgemeinen und besonderen Ordnungsrecht Polizeirecht, Gefahrenabwehr, Eingriffs- und Zwangsmaßnahmen, Deeskalation und Kommunikation, Einsatztraining, Verkehrsrecht sowie rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns. Diese breite Ausbildung macht deutlich, wie vielseitig und komplex das Aufgabenspektrum der kommunalen Ordnungspolizei ist.
Gerade dieser umfassende gesetzliche Auftrag unterscheidet die Ordnungspolizei deutlich von privaten Si-cherheitsdiensten. Während private Unternehmen im Rahmen vertraglich vereinbarter Leistungen tätig wer-den, handelt die Ordnungspolizei ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage und im öffentlichen Interesse. Aufgaben wie Gefahrenabwehr; ordnungsbehördliche Kontrollen oder hoheitliche Maßnahmen können und dürfen nicht auf private Dienstleister übertragen werden.
Umweltamt zuständig für wilde Müllablagerung
Darauf hinzuweisen ist zudem, dass – anders als viele Bürger annehmen – die sogenannten wilden Ablage-rungen, also das unerlaubte Ablegen von Müll im Stadtgebiet, seit mehr als 20 Jahren vom Bau- und Umweltamt bearbeitet werden, das auch die Entsorgung organisiert. Diese Vorgänge sind bisher keine explizite Aufgabe der Ordnungsbehörde.
Text & Foto (V.i.S.d.P)
Stadt Baunatal vertreten durch den Magistrat
Marktplatz 14, 34225 Baunatal
Telefon: 05 61 / 49 92 -0
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