Baubetriebshof Baunatal gut gerüstet für den Winter

Die Temperaturen fallen seit Anfang der Woche deutlich. Sollte der Winter in diesem Jahr frostig werden, ist der Baubetriebshof gut gerüstet. „Im Hochsilo lagern 80 Tonnen und in den Streusalzboxen 75 Tonnen Streusalz“, berichtet der Leiter des städtischen Baubetriebshofes Gerhard Reinbold.

Zusätzlich könne die Stadt bei Bedarf auf das gemeinsame Reservelager der Stadt Baunatal und der Gemeinde Schauenburg in Großenritte zugreifen, in dem nochmal 150 Tonnen Streusalz lagern, so Reinbold. Durch den milden Winter im vergangenen Jahr seien die Streusalzvorräte lediglich aufgefüllt worden, betont der Bauhofleiter. Insgesamt seien 75 Tonnen neu angeschafft worden.

60 Mitarbeiter des Baubetriebshof bei Bedarf im Einsatz

60 Mitarbeiter im Einsatz Beim städtischen Baubetriebshof sind je nach Bedarf 60 Mitarbeiter im Schichtdienst, fünf Großfahrzeuge und fünf Schlepper von 4 bis 24 Uhr und im Notfall auch länger für die Baunataler Bürger im Einsatz. Der Weckdienst unternimmt wochentags um 4 Uhr Kon-trollfahrten in verschiedenen Höhenlagen in allen Stadtteilen. Bei Bedarf werden dann die Mitarbeiter, die Bereitschaft haben, um 4.30 Uhr zum Bauhof gerufen. Gestreut wird in der kalten Jahreszeit auch ohne Schneefall beinahe täglich, da auch in milderen Winterzeiten insbesondere in den Morgen– sowie Abend– und Nachtstunden häufig Glatteis durch gefrierende Nässe auftritt. Welche Straßen und Wege und mit welcher Priorität von den Mitarbeitern geräumt und gestreut werden, ist im Räum– und Streuplan der Stadt Baunatal geregelt.

Baubetriebshof setzt Salzsole in der Innenstadt ein

Neben der Verwendung von Streusalz wird seit dem Winter 2016/2017 erfolgreich auch der Einsatz von Salzsole in den Winterdienst mit eingebunden. In der Baunataler Innenstadt wird mit einem speziell dafür ausgerüsteten Fahrzeug eine Natriumchloridlösung (Sole) aufgebracht. Die Flüssiglauge hat viele Vorteile: Sie ist effektiver, da der Tauprozess sofort beginnt. Salz hingegen wirkt erst, wenn es schmilzt. Zudem kann die Sole präventiv – das heißt, einige Stunden vor Glättebildung und Schneefall – aufgebracht werden und wirkt rund 10 Stunden. Sie ist wirtschaftlicher, weil weniger Taumittel benötigt werden und umweltschonender, da ca. 75 Prozent weniger Salz aufgebracht wird. Dies ist der Fall, da die Sole viel feiner dosiert werden kann und die flüssige Lauge sich durch das Aufsprühen besser verteilt. Zudem werden durch die geringere Verwendung von Salz die Fußböden des Rathauses und der Geschäfte in der Innenstadt ge-schont. Bei der Trocknung bildet sich eine Art salzhaltige, glänzende Schutzschicht, die auf der Fläche verbleibt und eine gute Bodenhaftung für die Besucher der Innenstadt bietet. Wichtig zu wissen ist hier, dass dies keine Eisglätte ist.

Winterdienst für Grundstückseigentümer

Grundstückseigentümer haben nach der Straßenreinigungssatzung auch für den Winterdienst bestimmte Verpflichtungen, die im eigenen und im Interesse der Mitbürger gewissenhaft erfüllt werden sollten. Grundsätzlich ist jeder für den an seinem Grundstück vorhandenen Gehweg oder kombinierten Geh- und Radweg verantwortlich. Sind diese nicht erkennbar von der Fahrbahn abgesetzt, gilt der Straßenteil, der für die Nutzung von Fußgängern vorgesehen ist.
Gereinigt werden müssen auch Rinnen und Wasserabflüsse. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach entstehender Glätte zu beseitigen. Grundsätzlich ist mit Granulat oder sonstigem abstumpfenden Material abzustreuen. Ausgenommen davon sind besonders gefährliche Stellen, insbesondere Gefällstrecken, Bushaltestellen, Treppen, Unterführungen, Brücken oder Stellen von langanhaltender Eisbildung. Dabei darf Streu-salz verwendet werden.
Hat eine Straße nur einen einseitigen Gehweg, sind die Grundstückseigentümer beider Seiten verpflichtet, im wöchentlichen Wechsel zu reinigen. Zur einfachen Orientierung müssen in ungeraden Wochen die Anwohner mit ungeraden Hausnummern die Reinigung vornehmen und umgekehrt. Schnee und Eis sind so am Straßenrand zu lagern, dass der Verkehr nicht beeinträchtigt wird und Fußgänger und Radfahrer die Wege gefahrlos benutzen können. Nach dem Tauwetter müssen die Rückstände von Streumitteln ordnungsgemäß beseitigt werden. Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Reinigungspflicht im Winter können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Weitere Informationen zur Straßenreinigung bzw. zum Winterdienst unter: Tel. 05 61/4992-381, 4992-378 oder 4992-379.