Aktuelle Informationen zur Unterstützung der Wirtschaft – wird aktualisiert – Update 30.03.2020

Baunatal | Stadt Baunatal Die Corona-Pandemie stellt uns als Gesellschaft vor beispiellose Herausforderungen und versetzt auch viele heimische Unternehmen völlig unvermittelt in eine sehr schwierige, für manche existenzbedrohliche Lage.

Zur Unterstützung der Unternehmen in dieser Krisensituation haben der Bund und die Länder Maßnahmen zur Förderung und zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen auf den Weg gebracht.

Update 30.03.2020

UPDATE (30.03.2020): Antrag auf Soforthilfe beim RP Kassel beantragen

Die Soforthilfe von Bund und Land für kleine und mittlere Unternehmen kann ab sofort über die Internetseiten des Regierungspräsidiums Kassel beantragt werden:

https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe

Zur Vorbereitung und für einen reibungslosen Ablauf der Online-Antragstellung sind einige Unterlagen und Informationen vorab bereitzuhalten:

  • Für den Antrag auf Soforthilfe müssen Sie einige Unterlagen und Informationen wie etwa Ihre Steuernummer und Ihre Bankverbindung bereithalten.
  • Außerdem müssen Sie Ihre Ausweisdokumente und Steuerunterlagen ausschließlich im PDF-Format hochladen.
  • Um das Ausfüllen des Antrags möglichst einfach zu machen, hat das Hessische Wirtschaftsministerium eine „Ausfüllhilfe zum Corona-Soforthilfe-Antrag“ erstellt. Bitte schauen Sie zuerst dort hinein, bevor Sie den Antrags-Dialog starten.
  • In der Anleitung finden Sie auch den Link zum Online-Antrag.
  • Es ist wichtig, dass Sie diese Reihenfolge beachten. So kommen Sie am schnellsten zu Ihrer Soforthilfe.
  • Am Ende der Anleitung finden Sie eine Checkliste. Überprüfen Sie damit, ob Sie Informationen und Dokumente vorliegen haben, die Sie für den Antrag auf Soforthilfe benötigen.

Anträge für die Soforthilfe können bis zum 31. Mai 2020 eingereicht werden.

Sie können Ihren Antrag täglich – von Montag bis Sonntag – zwischen 6 und 24 Uhr online einreichen. Aus technischen Gründen ist das Online-Formular von 0 bis 6 Uhr nicht erreichbar.

Alle Informationen und Hilfestellungen finden Sie auf der Internetseite des RP Kassel: https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe.

UPDATE (25.03.2020): Soforthilfe für kleine und mittlere Unternehmen

Der Bund und das Land Hessen haben ein Soforthilfeprogramm für Solo-Selbstständige, Freiberufler, Künstlerinnen und Künstler sowie Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschlossen.

Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der kombinierte Zuschuss aus Bundes- und Landesmitteln beträgt bei

bis zu 5 Beschäftigten: 10.000 Euro für drei Monate,
bis zu 10 Beschäftigten: 20.000 Euro für drei Monate,
bis zu 50 Beschäftigten: 30.000 Euro für drei Monate.
(Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen.)

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Folgen der Corona-Pandemie entstanden ist.

Zuschussberechtigt sind Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erwirtschaften, Angehörige freier Berufe, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler sowie am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH.

Anträge können ab Montag, den 30.03.2020, ausschließlich online beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden. In Hessen wird nur die Stellung eines Antrages notwendig sein, um sowohl die Bundes- als auch die Landesförderung zu erhalten. Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern unterstützen beratend bei der Antragsstellung.

Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen

Von Donnerstag, den 26.03.2020, an können von der Corona-Pandemie betroffene hessische Unternehmer*innen neben der Soforthilfe auch zusätzliche kurzfristige Liquiditätshilfen in Form von Darlehen beantragen. Hierfür wurde das bestehende Kreditprogramm für Kleinunternehmen ausgeweitet auf Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten.

Mit der neuen Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Hessen stellt die WIBank über die Hausbank ein so genanntes Nachrangdarlehen in Höhe von mindestens 5.000 Euro bis maximal 200.000 Euro zur Verfügung. Dabei stellt die Hausbank als notwendige Kofinanzierung zusätzliche eigene Darlehensmittel in Höhe von weiteren 20 Prozent der Summe bereit, wobei die zusätzliche Risikoabsicherung durch die Hausbank entfällt. Die Darlehenslaufzeit beträgt zwei Jahre mit endfälliger Tilgung oder alternativ fünf Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren. Die „Liquiditätshilfe für KMU“ richtet sich an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit Sitz in Hessen.

Weitere aktuelle Hinweise zu Maßnahmen und Anlaufstellen für Unternehmen haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengestellt:

  1. Im Fall von Liquiditätsproblemen odererwarteten Umsatzeinbrüchen ist es zunächst dringend angeraten, möglichst umgehend das Gespräch mit der jeweiligen Hausbank zu suchen.
  2. Bei Anträgen auf Steuerstundungen oder die Verringerung von Vorauszahlungen unterstützt Sie Ihr Steuerberater. Die Stadt Baunatal wird die ihr zur Verfügung stehenden Spielräume ausschöpfen, um örtliche Unternehmen in dieser Krisensituation zu unterstützen, beispielsweise durch Anpassung von Gewerbesteuervorauszahlungen.
  3. Prüfen Sie ggfs. die Möglichkeiten der Kurzarbeit, für die der Bund erleichterte Voraussetzungen geschaffen hat. So kann Kurzarbeitergeld unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind.

Aktuelle Informationen finden Sie hier: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen

Die Arbeitsagentur Kassel erreichen Sie hier: www.arbeitsagentur.de/vor-ort/kassel/startseite

Zum Kurzarbeitergeld und weiteren Fragen berät die Arbeitsagentur auch unter einer Telefonhotline: 0800 45555 20.

  • Weitere Unterstützungsangebote des Bundes:

Einen guten Einstieg vermittelt das Papier zum “Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen” der Bundesregierung, das hier mit ergänzenden Hinweisen eingesehen werden kann: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat zudem für Unternehmen mehrere Hotlines eingerichtet: 030 18615 1515 (zu allgemeinen wirtschaftsbezogenen Fragen) und 030 18615 8000 (zu Fördermaßnahmen). 

Zudem empfehlen wir die Themenseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), deren Programme über die jeweilige Hausbank oder andere Finanzierungspartner beantragt werden können. Der KfW kommt hier die Aufgabe zu, die Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Hier können vor allem auch größere Unternehmen, welche die KMU-Schwellenwerte überschreiten, Kredite aus dem Schutzschildprogramm des Bundes erhalten: www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

  • Aktuelle Fördermöglichkeiten des Landes Hessen:

Das Land Hessen bietet über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) und die Bürgschaftsbank Hessen mehrere geförderte Finanzierungsprodukte an, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen und mit Betriebsmitteln zu unterstützen, z.B.:

  • Kapital für Kleinunternehmen
  • Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW)
  • Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen sowie Landesbürgschaften

Eine aktuelle Übersicht bietet die Internetseite der WIBank (www.wibank.de/corona), die laufend aktualisiert wird. Die WIBank bietet außerdem eine Hotline an: 0611 774-7333.

UPDATE (25.03.2020): Soforthilfe für kleine und mittlere Unternehmen

Der Bund und das Land Hessen haben ein Soforthilfeprogramm für Solo-Selbstständige, Freiberufler, Künstlerinnen und Künstler sowie Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschlossen.

Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der kombinierte Zuschuss aus Bundes- und Landesmitteln beträgt bei

bis zu 5 Beschäftigten: 10.000 Euro für drei Monate,
bis zu 10 Beschäftigten: 20.000 Euro für drei Monate,
bis zu 50 Beschäftigten: 30.000 Euro für drei Monate.
(Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen.)

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Folgen der Corona-Pandemie entstanden ist.

Zuschussberechtigt sind Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erwirtschaften, Angehörige freier Berufe, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler sowie am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH.

Anträge können ab Montag, den 30.03.2020, ausschließlich online beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden. In Hessen wird nur die Stellung eines Antrages notwendig sein, um sowohl die Bundes- als auch die Landesförderung zu erhalten. Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern unterstützen beratend bei der Antragsstellung.

Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen

Von Donnerstag, den 26.03.2020, an können von der Corona-Pandemie betroffene hessische Unternehmer*innen neben der Soforthilfe auch zusätzliche kurzfristige Liquiditätshilfen in Form von Darlehen beantragen. Hierfür wurde das bestehende Kreditprogramm für Kleinunternehmen ausgeweitet auf Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten.

Mit der neuen Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Hessen stellt die WIBank über die Hausbank ein so genanntes Nachrangdarlehen in Höhe von mindestens 5.000 Euro bis maximal 200.000 Euro zur Verfügung. Dabei stellt die Hausbank als notwendige Kofinanzierung zusätzliche eigene Darlehensmittel in Höhe von weiteren 20 Prozent der Summe bereit, wobei die zusätzliche Risikoabsicherung durch die Hausbank entfällt. Die Darlehenslaufzeit beträgt zwei Jahre mit endfälliger Tilgung oder alternativ fünf Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren. Die „Liquiditätshilfe für KMU“ richtet sich an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit Sitz in Hessen.

Weitere aktuelle Hinweise zu Maßnahmen und Anlaufstellen für Unternehmen haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengestellt:

  1. Im Fall von Liquiditätsproblemen odererwarteten Umsatzeinbrüchen ist es zunächst dringend angeraten, möglichst umgehend das Gespräch mit der jeweiligen Hausbank zu suchen.
  2. Bei Anträgen auf Steuerstundungen oder die Verringerung von Vorauszahlungen unterstützt Sie Ihr Steuerberater. Die Stadt Baunatal wird die ihr zur Verfügung stehenden Spielräume ausschöpfen, um örtliche Unternehmen in dieser Krisensituation zu unterstützen, beispielsweise durch Anpassung von Gewerbesteuervorauszahlungen.
  3. Prüfen Sie ggfs. die Möglichkeiten der Kurzarbeit, für die der Bund erleichterte Voraussetzungen geschaffen hat. So kann Kurzarbeitergeld unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind.

Aktuelle Informationen finden Sie hier: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen

Die Arbeitsagentur Kassel erreichen Sie hier: www.arbeitsagentur.de/vor-ort/kassel/startseite

Zum Kurzarbeitergeld und weiteren Fragen berät die Arbeitsagentur auch unter einer Telefonhotline: 0800 45555 20.

  • Weitere Unterstützungsangebote des Bundes:

Einen guten Einstieg vermittelt das Papier zum “Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen” der Bundesregierung, das hier mit ergänzenden Hinweisen eingesehen werden kann: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat zudem für Unternehmen mehrere Hotlines eingerichtet: 030 18615 1515 (zu allgemeinen wirtschaftsbezogenen Fragen) und 030 18615 8000 (zu Fördermaßnahmen). 

Zudem empfehlen wir die Themenseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), deren Programme über die jeweilige Hausbank oder andere Finanzierungspartner beantragt werden können. Der KfW kommt hier die Aufgabe zu, die Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Hier können vor allem auch größere Unternehmen, welche die KMU-Schwellenwerte überschreiten, Kredite aus dem Schutzschildprogramm des Bundes erhalten: www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

  • Aktuelle Fördermöglichkeiten des Landes Hessen:

Das Land Hessen bietet über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) und die Bürgschaftsbank Hessen mehrere geförderte Finanzierungsprodukte an, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen und mit Betriebsmitteln zu unterstützen, z.B.:

  • Kapital für Kleinunternehmen
  • Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW)
  • Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen sowie Landesbürgschaften

Eine aktuelle Übersicht bietet die Internetseite der WIBank (www.wibank.de/corona), die laufend aktualisiert wird. Die WIBank bietet außerdem eine Hotline an: 0611 774-7333.

Foto und Text
Magistrat der Stadt Baunatal
www.baunatal.de

Der Baunatal.Blog ist ein Service des Stadtmarketing Baunatal mit Nachrichten aus Baunatal und der Region Baunatal.
Die Autoren der jeweiligen Artikel und Fotos sind am Ende des Textes ausgewiesen.
Bitte wenden Sie sich mit Anregungen & Kritik an die enstprechenden Autoren der Nachricht.