Weitere Öffnungsschritte in Hessen seit Freitag den 25.06.2021

Baunatal | Stadtverwaltung Die Landesregierung hat weitere Lockerungen und Öffnungsschritte beschlossen, doch es ist auch weiterhin, beispielsweise wegen der neuen Delta-Variante, Vorsicht geboten!

Die Hessische Landesregierung hat angesichts zurückgehender Infektionszahlen vergangene Woche weitere Öffnungsschritte beschlossen, die seit Freitag gelten (Quelle: hessen.de). Auch wenn weiterhin, beispielsweise wegen der neuen Delta-Variante, Vorsicht geboten sei, seien die Lockerungen ein weiterer Schritt in Richtung Normalität, betonte die Landesregierung in der Pressekonferenz.

Neue Regelungen seit 25.06.2021

Folgende Regelungen wurden unter Berücksichtigung aller gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren beschlossen und sind seit Freitag (25.06.2021) gültig:
Einheitliche Maskenpflicht:
 Aufhebung der Maskenpflicht im Freien. Maske empfohlen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.
 Maskenpflicht (med. Masken) in Innenräumen bis zum Sitzplatz.
Private Treffen:
 Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln und ggfs. auch Tests werden empfohlen.
 Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.
Ausgangsbeschränkungen:
 bleiben aufgehoben.
Arbeitsplätze:
 Keine landesrechtlichen Einschränkungen.
Schule:
 Präsenzunterricht für alle Klassen. Testpflicht: 2x pro Woche.
 Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. Unterricht ohne Maske.
 Maskenpflicht bei Ausbruchsgeschehen an der Schule.
Kita:
 Regelbetrieb mit Hygienemaßnahmen. Gruppen können wieder gemischt werden. (Übergangsfrist bis 5.7.)
 Maskenpflicht für Fachkräfte entfällt.
Sport:
 Mannschaftssport weiter möglich.
 Schwimmbäder mit Personenbegrenzung geöffnet.
 Fitnessstudios mit Kontaktdatenerfassung & Abstands- und Hygienekonzept geöffnet.
Kultur:
 Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen.
 Veranstaltungen (ab 25 Personen):
 Mit Auflagen möglich, u.a. Abstands- und Hygienekonzept, Testpflicht in Innenräumen, Kontaktdatenerfassung.
 Maximale Teilnehmer: 250 Innen bzw. 500 außen (Geimpfte und Genesen zählen nicht mit).
Größere Veranstaltungen genehmigungspflichtig.
 Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte
Körpernahe Dienstleistungen:
 Geöffnet mit Maskenpflicht. Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.
Einzelhandel:
 Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbe-grenzung. Maskenpflicht.
Gastronomie:
 Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen. Kontaktdatenerfassung.
 Maskenpflicht für Personal und Gäste bis zum Platz.
 Testpflicht in Innenräumen.
Clubs / Discotheken:
 Im Außenbereich mit Auflagen – u.a. Testpflicht, Personenbegrenzung – geöffnet.
 Öffnung der Innenbereiche als Bar / Gastrono-mie.
Hotels und Übernachtungen:
 Mit Auflagen geöffnet, u.a. Testpflicht 1x pro Woche, Abstands- und Hygieneregeln.
ÖPNV:
 Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden
Hochschulen:
 Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit weiteren Erleichterungen.
Prostitutionsstätten:
 Geöffnet mit Testpflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.
Sollten die Inzidenzen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt sieben Tage in Folge über die 50-Marke steigen, kommt es vor Ort zu kreisgenauen Verschärfungen. Sollte das Infektionsgeschehen klar eingrenzbar sein, werden gezielte Hotspot-Maßnahmen ergriffen. Ab einer Inzidenz höher 100 greifen weitergehende Maßnahmen entsprechend des Eskalationskonzepts. Dazu zählen bspw. verschärfte Kontaktregeln und eine erneute Ausweitung der Maskenpflicht.

Text & Foto (V.i.S.d.P)
Stadt Baunatal vertreten durch den Magistrat
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Telefon: 05 61 / 49 92 -0
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