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Antrag auf Einrichtung / Widerruf von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz in Baunatal

Unter bestimmten Voraussetzungen werden einfache Melderegisterauskünfte erteilt. In Baunatal gemeldete Personen können dieser Übermittlung wiedersprechen. Dazu ist nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) formlos die Eintragung der u. a. Übermittlungssperren zu beantragen. Die Speicherung erfolgt unbefristet und ist gebührenfrei.
Bereits beantragte Übermittlungssperren und auch die Angaben zum gewünschten / nicht erwünschten Besuch des Magistrats behalten Ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut beantragt werden. Eine Aufhebung kann nur durch schriftlichen Widerruf
erfolgen.

HIER IST DAS FORMULAR ZUM AUSDRUCKEN: Übermittlungssperren (April2018)

Bitte senden Sie den Antrag mit ihrer Originalunterschrift an das Bürgerbüro, Marktplatz 14, 34225 Baunatal, oder geben Sie ihn direkt im Bürgerbüro ab!

 

Text und Fotos
Magistrat der Stadt Baunatal
http://www.baunatal.de


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