Das Bürgerbüro Baunatal informiert

Baunatal | Stadtverwaltung Anmeldung/Abmeldung einer Wohnung – Es gilt seit dem 01.11.2015 das einheitliche Bundesmeldegesetz. Die Anmeldung im Bürgerbüro muß innerhalb von zwei Wochen erfolgen.

Die Anmeldung bei der neuen Meldebehörde muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung vorgenommen werden. Hierfür muss die meldepflichtige Person eine Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorlegen. Die Wohnungsgeberbestätigung über den Einzug ist vom Vermieter oder Eigentümer der neuen Wohnung vollständig auszufüllen und sollte dem/der neuen Mieter/in mit dem Mietvertrag ausgehändigt werden. Die neue Meldebehörde veranlasst dann die Abmeldung Ihrer vorherigen Wohnung automatisch.
Muss sich die meldepflichtige Person ins Ausland abmelden, ist eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug vom Vermieter oder Eigentümer auszustellen. Eine Abmeldung ins Ausland kann frühestens sieben Tage vor Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.

Das Bürgerbüro Baunatal informiert

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das:
Bürgerbüro Baunatal,
Marktplatz 14,
34225 Baunatal
Telefon: 0561 4992-100,
Telefax: 0561 4992-180
E-Mail: servicezentrum@stadt-baunatal.de

Text & Foto (V.i.S.d.P)
Stadt Baunatal vertreten durch den Magistrat
Marktplatz 14, 34225 Baunatal
Telefon: 05 61 / 49 92 -0
https://www.baunatal.de

Dieser Baunatal Blog ist ein Service des Stadtmarketing Baunatal mit Nachrichten aus Baunatal, dem Landkreis Kassel und der Region Nordhessen. Die Autoren der jeweiligen Artikel und Fotos sind am Ende des Textes unter V.i.S.d.P. (Verantwortlich im Sinne des Presserechts) ausgewiesen. Nur wenn dort die Stadtmarketing Baunatal GmbH steht, sind wir der richtige Ansprechpartner.
Bitte wenden Sie sich mit Anregungen & Kritik an die enstprechenden Autoren der Nachrichten.

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