Baunatal hat es ab morgen (1.6.2021) offiziell in Inzidenzstufe 2 geschafft!

Baunatal | Stadtverwaltung Ab morgen keine Testpflicht (aber Empfehlung) für Außengastronomie und Einzelhandel, Mannschaftssport erlaubt… Stufe 2 greift in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz nach Erreichen von Stufe 1 weitere 14 Tage unter 100 ist oder sobald die Inzidenz fünf Tage unter 50 liegt. Ab morgen (Dienstag) gilt auch in der Stadt Baunatal Stufe 2. Damit sind weitere Lockerungen in Kraft getreten.

Verkaufsstätten, Einzelhandel
Öffnung des gesamten Einzelhandels nach den Regeln für Geschäfte der Grundversorgung plus Empfehlung tagesaktueller Test, Maskenpflicht

Gastronomie
Öffnung der Innengastronomie mit tagesaktuellem Test und strengen Abstands- und Hygieneregeln, Maskenpflicht für Personal und Gäste bis zum Platz, Kontaktdatenerfassung.
Für die bereits geöffnete Außengastronomie wird ein Test empfohlen, die Testpflicht entfällt

Freizeit- und Amateursport
Zulassung von Mannschaftssport unter strengen Hygienevorgaben. Empfehlung: tagesaktueller Test;
Öffnung Schwimmbäder, Thermalbäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen mit Personenbegrenzung und Zutrittsregelung sowie Terminvereinbarung, ebenfalls Testempfehlung

Ausgangssperre
Die Ausgangssperre war bereits in Stufe 1 entfallen

Kontaktregeln
Zwei Hausstände (unbegrenzte Zahl) oder 10 Personen über 14 Jahren unabhängig vom Hausstand (plus Geimpfte/Genesene)

Kita
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Schule
Jahrgänge 1 bis 13 Präsenzunterricht, 2x wöchentlich Test

Hochschulen
Hybridbetrieb mit Fokus auf mehr Präsenz

Alten- und Pflegeheime
Es gelten die bisherigen Regelungen:
 vollständig geimpfte Personen und Genesene brauchen keinen Test mehr
 keine Maskentragepflicht bei Besuchen von vollständig geimpften Bewohnenden im Bewoh-nerzimmer
 keine Beschränkung der Besucherzahl pro Tag

Kinder- und Jugendarbeit
In Gruppen bis 50 Personen möglich. Betreuungspersonen, Geimpfte und Genesene zählen nicht mit

Erweiterte Maskenpflicht
In allen öffentlich zugänglichen Gebäuden, Fußgängerzonen gilt die generelle Empfehlung der medizinischen Maske, ebenso in Innenräumen, immer, wenn die Mindestabstände nicht gewahrt werden können

ÖPNV und öffentlicher Fernverkehr
Maskenpflicht

Veranstaltungen, (größere) Zusammenkünfte, Kulturangebote (Kino, Theater, Konzerte)
Zulassung von Veranstaltungen bis 200 (ungeimpfte) Teilnehmer außen und 100 (ungeimpfte) Teilnehmern innen mit tagesaktuellem Test (nur noch innen, außen gilt eine Testempfehlung) und strengen Abstands- und Hygienevorgaben, Kontaktdatenerfassung

Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Öffnung aller Innenräume von Freizeiteinrichtungen (z.B. Freizeitparks) mit tagesaktueller Testempfehlung und Abstands- und Hygienevorgaben

Clubs, Diskotheken
Öffnung als Bar/Gastronomie mit tagesaktuellem Test, weitere Regeln s.o. Gastronomie

Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze
Unter Auflagen geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen: Auslastung max. 75 Prozent, Test bei Anreise und zweimal pro Woche, Kontaktdatenerfassung


Körpernahe Dienstleistungen
Strenge Hygienevorgaben, Terminpflicht und Kontaktdatenerfassung, tagesaktueller Test als Empfehlung

Arbeitsgestaltung
Regeln aus der Bundesnotbremse gelten bis 30.6.


Alkoholkonsum
Verbot auf publikumsträchtigen Plätzen


Spielbanken, Spielhallen
Öffnung mit tagesaktuellem Test, strenge Abstands- und Hygieneregeln, Maskenpflicht bis zum Platz, Kontaktdatenerfassung


Prostitutionsstätten
Geschlossen

Text & Foto (V.i.S.d.P)
Stadt Baunatal vertreten durch den Magistrat
Marktplatz 14, 34225 Baunatal
Telefon: 05 61 / 49 92 -0
https://www.baunatal.de

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