Achtung! Betretungsverbot in den Einrichtungen der bdks

Baunatal | bdks Viele Menschen mit Behinderung werden jetzt auch tagsüber in den bdks Wohnbereichen betreut.
Seit dieser Woche dürfen die Beschäftigten die Werkstätten, Tagesförderstätten oder Tagesstätten der bdks – Baunataler Diakonie Kassel nicht mehr betreten.

Die bdks folgt damit einer Anordnung der hessischen Landesregierung, zum Schutz vor einer Infektion mit Corona-Viren.

„Wir sind sehr erleichtert, dass wir somit eine rechtliche Klarstellung haben“, sagte Joachim Bertelmann, Vorstandsvorsitzender der bdks. „Bei den Beschäftigten handelt es sich fast ausnahmslos um Menschen mit Vorerkrankungen. Ihr Schutz hat für uns höchste Priorität.“

Das Betretungsverbot gilt voraussichtlich bis zum 19. April 2020. Bis zu diesem Zeitpunkt werden alle, die in einem stationären Wohnangebot der bdks leben, hier auch tagsüber betreut. Wer im ambulanten Wohnen weitgehend selbständig lebt, kann sich bei der bdks Unterstützung suchen, die meisten nutzen hier das Telefon. Beschäftigte, die bei Ihren Eltern oder Verwandten leben, die beispielsweise im Krankenhaus oder Altenheim tätig sind, können eine „Notbetreuung“ beantragen.

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